50 Jahre Mitbestimmungsgesetz

Vor fünfzig Jahren setzte der Deutsche Bundestag mit dem Mitbestimmungsgesetz einen Meilenstein für die demokratische Gestaltung der Arbeitswelt. Seit dem 18. März 1976 erhalten Beschäftigte in großen Unternehmen das Recht, ihre Interessen durch Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsräten einzubringen und damit unternehmerische Entscheidungen aktiv mitzugestalten. Dieses Gesetz stärkt die Stellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verankert die paritätische Besetzung der Aufsichtsräte in Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten und steht bis heute für das Leitbild einer sozialen, auf Teilhabe gegründeten Wirtschaftsordnung.

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD würdigt dieses Jubiläum als Ausdruck einer erfolgreichen Politik für mehr Mitbestimmung, Gerechtigkeit und Würde in der Arbeitswelt. Zugleich verstehen wir das Mitbestimmungsgesetz als Auftrag, diese Errungenschaften zu sichern, an neue Herausforderungen anzupassen und die Beteiligungsrechte von Beschäftigten in der sozialen Demokratie des 21. Jahrhunderts konsequent weiterzuentwickeln.