AfA begrüßt Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie
Pressemitteilung des AfA-Bundesvorstands vom 24.07.2026
Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen: Europa stärkt die Tarifbindung – Deutschland muss jetzt konsequent handeln AfA-Bundesvorstand begrüßt Initiative von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zur Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie.
Der AfA-Bundesvorstand begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts zum Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Mit dem von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegten Aktionsplan setzt die Bundesregierung einen zentralen Baustein der EU-Richtlinie 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union um und bekennt sich klar zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland.
Die EU-Mindestlohnrichtlinie ist weit mehr als eine Vorgabe zur Ausgestaltung gesetzlicher Mindestlöhne. Sie würdigt ausdrücklich die Tarifautonomie und die Sozialpartnerschaft als tragende Säulen des europäischen Sozialmodells. Tarifverträge schaffen faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und soziale Sicherheit. Sie stärken die Kaufkraft, sichern den sozialen Frieden und sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen.
Deutschland gehört zu den Mitgliedstaaten, in denen die Tarifbindung deutlich unter dem von der Europäischen Union angestrebten Niveau liegt. Deshalb verpflichtet die Richtlinie die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zur Förderung von Tarifverhandlungen zu ergreifen.
Der jetzt beschlossene Nationale Aktionsplan ist dafür ein wichtiger und notwendiger Schritt.
„Mit dem Nationalen Aktionsplan setzt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ein klares Zeichen für Gute Arbeit und eine starke Sozialpartnerschaft. Tarifverträge sind der beste Schutz vor Lohndumping und prekärer Beschäftigung. Sie schaffen Sicherheit für Beschäftigte und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die Verantwortung übernehmen“, erklärt der AfA-Bundesvorstand.
Die AfA macht zugleich deutlich, dass der Erfolg des Aktionsplans nicht allein vom Bund abhängt. Alle staatlichen Ebenen sind gefordert, ihren Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung zu leisten.
Insbesondere Länder und Kommunen tragen eine besondere Verantwortung. Sie vergeben jährlich öffentliche Aufträge in Milliardenhöhe und sind zugleich bedeutende Arbeitgeber. Öffentliche Mittel dürfen nicht zur Finanzierung von Niedriglöhnen beitragen. Deshalb müssen öffentliche Aufträge konsequent an die Einhaltung tariflicher Standards gebunden werden. Tariftreue muss bundesweit zum Maßstab öffentlichen Handelns werden.
Darüber hinaus braucht es eine Politik, die Tarifbindung aktiv fördert, Tarifflucht wirksam bekämpft und die Sozialpartnerschaft stärkt. Gute Arbeitsbedingungen dürfen kein Wettbewerbsnachteil sein, sondern müssen zum Markenzeichen einer modernen und leistungsfähigen Wirtschaft werden. Der AfA-Bundesvorstand fordert deshalb:
- die zügige Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen,
- eine deutliche Stärkung der Tarifbindung in allen Wirtschaftsbereichen,
- eine konsequente Verknüpfung öffentlicher Aufträge mit Tariftreue und tariflichen Standards,
- eine enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden sowie Ländern und Kommunen bei der Umsetzung des Aktionsplans,
- weitere gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung von Tarifflucht und zur Stärkung der Tarifautonomie.
Die Initiative von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ist ein wichtiger Meilenstein für eine gerechtere Arbeitswelt. Jetzt kommt es darauf an, dass aus diesem Aktionsplan konkrete Verbesserungen für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden. Gute Arbeit braucht starke Tarifverträge – und dafür tragen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung.
Abschließend erklärt der AfA-Bundesvorstand:
„Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken will, muss die Menschen stärken, die jeden Tag den Wohlstand unseres Landes erarbeiten. Tarifverträge schaffen Respekt, Sicherheit und faire Chancen. Deshalb müssen sie wieder zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance, die Tarifbindung nachhaltig zu stärken. Diese Chance müssen Politik, Sozialpartner und öffentliche Hand gemeinsam entschlossen nutzen. Denn eine starke Tarifbindung ist kein Selbstzweck – sie ist das Fundament für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und eine starke Demokratie.“

