Veröffentlicht am 22. Februar 2019 von Matthias GoernerGrundrechte gelten auch für betreute Menschen! Teilen mit:Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)