Eröffnung Linie 66
Heute durfte ich bei der Jungfernfahrt der Linie 66 zwischen Bördepark – Beyendorf – Sohlen und Südost dabei sein. Das…
Mit Herz für Magdeburg und Arbeitnehmer!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten nur einmal sachgrundlos befristen dürfen. Jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sei verboten – auch nach drei Jahren.
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