Was sich 2019 ändert
Von Miete bis Rente: Die SPD hat 2018 zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht, die zeigen: Mit der SPD wird…
Mit Herz für Magdeburg und Arbeitnehmer!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten nur einmal sachgrundlos befristen dürfen. Jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sei verboten – auch nach drei Jahren.
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