DGB – Bundesvorstand | DGB-Maiaufruf 2019: Europa. Jetzt aber richtig!
„Wir machen den Tag der Arbeit zum Tag der europäischen Solidarität. Und wir kämpfen gemeinsam für gesellschaftlichen Zusammenhalt und sozialen…
Mit Herz für Magdeburg und Arbeitnehmer!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten nur einmal sachgrundlos befristen dürfen. Jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sei verboten – auch nach drei Jahren.
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