Wiederwahl
Gestern hat sich mein Ortsverein entschieden mir auch weiterhin ihr Vertrauen zu geben. Ich bedanke mich recht herzlich zur Wiederwahl…
Mit Herz für Magdeburg und Arbeitnehmer!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten nur einmal sachgrundlos befristen dürfen. Jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sei verboten – auch nach drei Jahren.
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