5. AfA Ostkonferenz
Potsdam am vergangenen Samstag fand die mittlerweile 5. Konferenz der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen Anhalt…
Mit Herz für Magdeburg und Arbeitnehmer!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten nur einmal sachgrundlos befristen dürfen. Jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sei verboten – auch nach drei Jahren.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.