AfA Sachsen-Anhalt fordert 12,63 EUR Mindestlohn
Die AfA Sachsen-Anhalt fordert einen auskömmlichen Mindestlohn von 12,63 Euro (nach aktuellen Berechnungen), um auch im Rentenalter eine drohende Altersarmut…
Mit Herz für Magdeburg und Arbeitnehmer!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten nur einmal sachgrundlos befristen dürfen. Jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sei verboten – auch nach drei Jahren.
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