13. Salbker Adventsmarkt
30.11. 17:00 – 22:00 Uhr 01.12. 10:00 – 22:00 Uhr
Mit Herz für Magdeburg und Arbeitnehmer!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Beschäftigten nur einmal sachgrundlos befristen dürfen. Jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber sei verboten – auch nach drei Jahren.
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