- Mehr Augenhöhe: Ein Kooperationsplan löst die bisher stark verrechtlichte Eingliederungsvereinbarung ab. Dieser wird gemeinsam und auf Augenhöhe vereinbart.
- Mehr Fördern: Wir bauen die individuelle und passgenaue Unterstützung aus, zum Beispiel durch das Entfristen des sozialen Arbeitsmarkts, aufsuchende Arbeit, Weiterbildungsgeld, Coaching und Bürgergeldbonus.
- Mehr Nachhaltigkeit: Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Statt schneller Vermittlung in irgendeine Arbeit geht es um nachhaltige Vermittlung in die passende Arbeit!
- Mehr Leistungsgerechtigkeit: Die Zuverdienstmöglichkeiten für junge Leute werden verbessert, sodass sie früh die Erfahrung machen können, dass sich Arbeit lohnt.
- Mehr Respekt für Lebensleistung: In den ersten zwölf Monaten muss man nicht in eine andere Wohnung umziehen, sondern kann sich auf die Arbeitssuche konzentrieren. Zugleich muss das Ersparte in dieser Zeit nur eingesetzt werden, wenn es über 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt liegt. Altersvorsorgevermögen und selbst genutztes Wohneigentum sind geschützt. Es macht also einen Unterschied, ob man gearbeitet und sich was erspart hat oder nicht.
- Mehr Rechte: Erfolgt keine Einigung, gibt es einen vierwöchigen Schlichtungsmechanismus. Er entlastet Jobcenter von unnötigen Klageverfahren. Die Rechte der Arbeitslosen werden dadurch gestärkt.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion
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