Notbetreuung wegen Coronavirus: Land legt Regeln fest

Für „Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen.“

Mehr dazu auf der Seite des Ministeriums!