AfA Sachsen-Anhalt fordert Regierung zum sofortigen handeln gegen die vierte Corona Welle auf

Magdeburg: Die AfA Sachsen-Anhalt unterstützt den Appell der Universitätskliniken in Sachsen-Anhalt vom 24.11.2021 für ein schnelles, pragmatisches und konsequentes Handeln.
Die Gesundheitspolitik der letzten Jahre hat bereits vor Jahren für größere Arbeitsbelastung in den Krankenhäusern gesorgt. Diese Situation wird nun durch COVID-19 und die anhaltend große Anzahl von Impfverweigern weiter Erhöht. Die Beschäftigten der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt arbeiten seit Monaten an ihrer Belastungsgrenze entlang oder auch darüber hinaus. 

Wir fordern daher die Landesregierung und die geschäftsführende Bundesregierung auf unverzüglich die Testzentren wieder zu öffnen, sowie auch das Impfangebot deutlich zu erhöhen. Zudem erwarten wir von der Landesregierung die Möglichkeiten der Eindämmung der Stufe 2 der Control-COVID-Strategie des RKI (2G bzw. 2Gplus im Alltagsleben) und Infektionsschutzgesetz, denn was anderswo geht, muss auch bei uns möglich sein. Der Vorstand der AfA Sachsen-Anhalt ist sich einig, dass die kommenden Schäden der Wirtschaft durch teils über Monate ausfallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern NUR durch eine Impfpflicht in Deutschland in Grenzen zu halten sei. 

Kornelia Keune – Vorsitzende
Matthias Görner – stellv. Vorsitzender

Martin Kröber Kandidat für den Bundestag 2021

Ich möchte unseren Kandidaten für den Bundestagswahlkreis 69 Martin Kröber aus Magdeburg recht herzlich gratulieren. Ich kenne Martin bereits seit mehren Jahren als Genosse/Gewerkschafter und freue mich darüber natürlich dass auch alle Anwesenden meiner Meinung waren. Was dürft ihr erwarten? Meiner Meinung nach einen verlässlichen Kämpfer für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und einen Menschen der dafür einsteht was er sagt und weis wovon er spricht.

Martin Kröber (links) und Matthias Görner (rechts)

#magdeburgimherzen #btw2021

Kurzarbeitergeld erhöht und ALG I verlängert

+++ EINIGUNG IM KOALITIONSAUSSCHUSS +++

60 bis 67 Prozent Kurzarbeitergeld reichen bei vielen Betroffen nicht, um über die Runden zu kommen. Deshalb erhöhen wir das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die es für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen: ab dem 4. Monat auf 70% (für Haushalte mit Kindern 77%) und ab dem 7. Monat auf 80% (für Haushalte mit Kindern 87%).

Außerdem verlängern wir das Arbeitslosengeld um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

AfA Sachsen-Anhalt bescheinigt AfD Weltfremdheit und Realitätsverlust zur Forderung von Feldarbeit von Schülern

Magdeburg: Der AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD) Landesvorstand von Sachsen-Anhalt hat der AfD bei ihrer Forderung, Schülerinnen und Schüler als Ersatz für Saisonarbeitskräfte einzusetzen, Weltfremdheit und Realitätsverlust bescheinigt. Dies teilten die beiden Landesvorsitzenden Kornelia Keune und Mario Hennig im Nachgang einer Telefonkonferenz heute Montag, den 30. März 2020 in Magdeburg mit.

Den Rechtspopulisten sei es offensichtlich entgangen, dass die Schülerinnen und Schüler derzeit keine Ferien haben, sondern in mühseliger Hausarbeit ihren Unterrichtsstoff büffeln. Eine Herausforderung nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern, die neben ihrer Arbeit jetzt auch als „Halbtagslehrer“ tätig seien. Keune und Hennig sprachen in diesem Zusammenhang den Lehrerinnen und Lehrern auch ein großes Lob aus, wie sie diese neue Situation in kürzester Zeit bewältigt hätten.

Wir brauchen keinen „Reichsarbeitsdienst 2.0“, der dann auch noch den Mindestlohn unterlaufen soll, indem kostenlose Arbeit gefordert wird.

Die AfA Sachsen-Anhalt empfahl daher einigen AfD-Vertretern, „ihr Parteisymbol, den Schaumschläger“ gegen eine Schaufel auszutauschen und sich besser selbst in Feldarbeit zu üben. Das vertreibe wirre Gedanken und helfe bei frischer Luft, in einigen Fällen vielleicht wieder einen etwas klareren Kopf zu bekommen, heißt es in einer Pressemitteilung abschließend.

Notbetreuung wegen Coronavirus: Land legt Regeln fest

Für „Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen.“

Mehr dazu auf der Seite des Ministeriums!